Corona-Impfung

Bitte Aufklärungs- und Einwilligungsbogen ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum Impftermin mitbringen!

BioNTech und Moderna
(mRNA Impfstoff)

Aufklärungbogen
Einwilligugnsbogen
Impfangebote in Kreis Kleve
Impfangebote Kreis Kleve

Impftermine in der Hausarztpraxis Lohengrin

Wir impfen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Einen Termin können Sie telefonisch unter 02821-21029 vereinbaren.

Die Empfehlung gilt jedoch nur für Auffrischimpfungen, nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis). Hierfür sollten unverändert die herkömmlichen zugelassenen Impfstoffe eingesetzt werden – oder alternativ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren der neue Impfstoff Valneva (zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen, nicht während Schwangerschaft und Stillzeit).

Für wen sind die adaptierten BA.1 und BA.4/BA.5-Impfstoffe zur Auffrischung (Booster) empfohlen?
  • Erste Auffrischimpfung (in der Regel die 3. Impfung) – sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion:
    • Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 (Biontech/Pfizer):
      alle Personen ab 12 Jahren
    • Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 (Moderna): alle Personen ab 30 Jahren
  • Zweite Auffrischimpfung (in der Regel die 4. Impfung) – sechs Monate zum letzten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion):
    • Personen ab 60 Jahren
    • Personen ab 12 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, inbesondere Immundefizienz
    • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patientinnen/Patienten und Bewohnerinnen/Bewohnern
    • Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege
    • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Fünfte Auffrischimpfung nur nach ärztlichem Ermessen

Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten oder Personen mit Immundefizienz kann es laut STIKO sinnvoll sein, abhängig von den bisherigen Antigenkontakten (Impfungen und Infektionen) nach dem vierten immunologischen Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) im Abstand von sechs Monaten noch eine weitere, also eine 5. Impfstoffdosis zu verabreichen. Dies sollte aber nur mit ärztlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten sowie des individuellen Erkrankungsrisikos geschehen.

Kinder und bislang Nicht-Infizierte

Für Kinder von fünf bis elf Jahren mit Immundefizienz sollen Auffrischimpfungen weiterhin nur mit den für diese Altersgruppe empfohlenen und zugelassenen monovalenten Wildtyp-Impfstoffen durchgeführt werden.

Wer während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, kann laut STIKO von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Spikeproteine von Omikron besitzen dürften. Die STIKO nennt hier keine Altersbegrenzung.